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   OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40552
OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10 (https://dejure.org/2011,40552)
OLG München, Entscheidung vom 26.05.2011 - 1 U 3081/10 (https://dejure.org/2011,40552)
OLG München, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 1 U 3081/10 (https://dejure.org/2011,40552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Umfang und Rechtzeitigkeit der Aufklärung eines vorinformierten Patienten vor einer Operation am offenen Herzen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Aufklärung des Patienten über den Verlauf des Eingriffes sowie über die Erfolgsaussichten und Risiken gehört zu den Voraussetzungen einer den ärztlichen Heileingriff rechtfertigenden Einwilligung; Voraussetzungen einer den ärztlichen Heileingriff rechtfertigenden ...

  • medizinrechtsiegen.de

    Aufklärungspflicht eines vorinformierten Patienten vor einer Operation am offenen Herzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 543 Abs. 2
    Die Aufklärung des Patienten über den Verlauf des Eingriffes sowie über die Erfolgsaussichten und Risiken gehört zu den Voraussetzungen einer den ärztlichen Heileingriff rechtfertigenden Einwilligung; Voraussetzungen einer den ärztlichen Heileingriff rechtfertigenden ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexmedblog.de (Kurzinformation)

    Ärztliche Aufklärung drei Stunden vor Einleitung der Prämedikation bei Operation am Herzen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10
    Zwar müssen ihm nicht die Risiken in allen denkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden, aber er muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt bekommen, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichen, seine Lebensführung schwer belasten würden und er mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte, wobei für die ärztliche Hinweispflicht nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist (vgl. BGH NJW 1984, 1397; NJW 2000, 1784).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 131/02

    Zeitpunkt der Aufklärung über die Risiken eines operativen Eingriffs

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10
    Der Schutz des Selbstbestimmungsrechts erfordert zwar grundsätzlich, dass ein Arzt, der einem Patienten eine Entscheidung über die Duldung eines operativen Eingriffs abverlangt und für diesen Eingriff bereits einen Termin bestimmt, ihm schon in diesem Zeitpunkt auch die Risiken aufzeigt, die mit diesem Eingriff verbunden sind, andererseits ist eine erst später erfolgte Aufklärung dann nicht verspätet, wenn unter den jeweils gegebenen Umständen der Patient noch ausreichend Gelegenheit hat, sich innerlich frei zu entscheiden (BGH NJW 2003, 2012).
  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10
    Die Frage, ob ein Patient rechtzeitig aufgeklärt wurde kann nicht generell, sondern nur unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Umstände beantwortet werden (vgl. BGH NJW 1992, 2351).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10
    Zwar müssen ihm nicht die Risiken in allen denkbaren Erscheinungsformen aufgezählt werden, aber er muss eine allgemeine Vorstellung von der Schwere des Eingriffs und den spezifisch mit ihm verbundenen Risiken vermittelt bekommen, insbesondere soweit diese, wenn sie sich verwirklichen, seine Lebensführung schwer belasten würden und er mit ihnen nach der Natur des Eingriffs nicht rechnen konnte, wobei für die ärztliche Hinweispflicht nicht ein bestimmter Grad der Risikodichte, insbesondere nicht eine bestimmte Statistik entscheidend ist (vgl. BGH NJW 1984, 1397; NJW 2000, 1784).
  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84

    Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen

    Auszug aus OLG München, 26.05.2011 - 1 U 3081/10
    Daraus ergeben sich Folgerungen über Inhalt und Umfang dieser Aufklärung, gleichzeitig aber auch ihre Grenzen (BGH r + s 1986, 96).
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